Über den Katholischen Trägerverbund Dortmund
Der Kath. Trägerverbund Dortmund wurde 2001 gegründet. Darin wurden die ambulanten Erziehungshilfen des Caritasverbandes Dortmund und der Jugendhilfe St. Elisabeth zusammengefasst. Seit 2004 ist das St. Vinzenz Jugendhilfe-Zentrum e.V. ein weiterer Verbundpartner des Katholischen Trägerverbundes Dortmund. In 2019 ist der Caritasverband Dortmund aus dem Trägerverbund ausgestiegen.
Neben den gebündelten Ressourcen in der ambulanten Fallbearbeitung profitiert der Katholische Trägerverbund von den zahlreichen Vorteilen der 2 Einrichtungen:
- Zusätzlich qualifiziertes Fachpersonal aus den Bereichen Psychologie und Psychiatrie einbinden
- Enge Vernetzung und gute Kooperation mit teilstationären und stationären Gruppen, sowohl zur Vermittlung weiterführender Hilfen wie auch in der Rückführungsbegleitung (''kurze Weg'')
- Verschiedene Räumlichkeiten für zusätzliche Aktivitäten (z.B. das Fluvium, Küche oder Spielzimmer)
- Gemeinsame christliche Orientierung / christliches Menschenbild
Grundsätze
Die Arbeit in der ambulanten Erziehungshilfe bedeutet für uns:
- Offenheit
- Ehrlichkeit
- Wertschätzung
- Transparenz
- Respekt
- Toleranz im gegenseitigen Miteinander
In der Elterninformation, die wir an betreute Familien weitergeben heißt es dazu:
''Wir vertreten grundsätzlich die Haltung, dass es körperliche, sexuelle und geistige Gewalt innerhalb von Familien oder zwischen den Helfern (Jugendamt, ambulante Hilfe) und Familien nicht geben darf!''
Räume in der Wittener Strasse 275:
"Unsere" Sprachen
Folgende Fremdsprachen können wir aus dem Team heraus in der Fallarbeit anbieten:
- englisch
- französisch
- portugiesisch
Interne Vernetzung
Der Katholische Trägerverbund ist in vielfacher Weise intern mit den Stammhäusern vernetzt. Dabei können nach Absprache ergänzende Fachkräfte oder Zusatzleistungen in die aktive Fallarbeit einbezogen werden.
Etwa durch:
- Einbeziehen eines Psychologen / einer Psychologin
- Anbindung an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz St.-Johannes
- Weitervermittlung in eine teilstationäre Betreuung nach § 32, SBG VIII:
- Tagesgruppe für Kinder bis 12 Jahren
- Tagesstrukturierende Maßnahmen für Jugendliche ab 14 Jahren
- Weitervermittlung in eine stationäre Betreuung nach § 34, SGB VIII:
- Regelwohngruppe
- Jugendwohngruppe
- Familienwohngruppe
- Intensivpädagogische Gruppe
- Aufnahme- / Diagnosegruppe
- Mutter-Kind-Gruppe
- Individualpädagogische Angebote
Die interne Vernetzung kann natürlich auch in umgekehrter Richtung genutzt werden: Falls Kinder / Jugendliche aus einer stationären oder teilstationären Hilfe wieder in den Haushalt der Sorgeberechtigten zurückgeführt werden, bieten wir gerne eine zeitweise Unterstützung im Sinne der Rückführungsbegleitung an.