Über ambulante Hilfen zur Erziehung
Was ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung? Wann kann sie "helfen"?
Hilfen zur Erziehung sind staatliche Leistungen für Familien mit Kindern. Das Ziel einer ambulanten Hilfe zur Erziehung (SPFH: Sozialpädagogische Familienhilfe) ist, das Zusammenleben von Eltern und Kindern zuhause zu stärken und zu verbessern.
Eine Familienhilfe kann beispielsweise erforderlich sein, wenn:
- Es im Zusammenleben in der Familie immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, die nicht alleine gelöst werden können (Streitigkeiten, Uneinigkeit in der Erziehung, ….)
- Kinder sich häufig zurückziehen und deprimiert oder sprachlos wirken
- Kinder / Jugendliche sich auffällig verhalten: sie gehen beispielsweise ''über Tische und Bänke'', zerstören ihre Spielsachen
- Mutter / Vater / die Eltern permanent ''unter Strom stehen'' und den Alltag kaum noch in den Griff bekommen.
- Kinder / Jugendliche zuhause nur noch vor dem Internet/dem Handy und /oder vor der Spielkonsole oder dem Fernseher sitzen
- Kinder / Jugendliche unregelmäßig oder nur mit großer Mühe zur Schule gehen und dort überwiegend negative Rückmeldungen erhalten
Was "macht" eine ambulante Hilfe im Alltag in bzw. mit einer Familie?
Eine pädagogisch geschulte Fachkraft sucht die Familie ein oder mehrmals in der Woche an ihrem Lebensort auf. Wie diese Treffen gestaltet werden, orientiert sich an den gemeinsam besprochenen Zielen und Vereinbarungen zwischen der Familie, dem Jugendamt und der Fachkraft.
Beispiele für mögliche Ziele:
- Gespräche zwischen Eltern und Kindern / Jugendlichen verbessern
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Tages so verändern, dass Eltern nicht ständig in Überforderung leben und ein entspannteres Miteinander möglich ist
- Strukturen der Haushaltsführung verbessern
- Schulische Perspektive erarbeiten
Nach Absprache mit Ihnen bieten wir an:
- Erforderliche Ämtergänge (ARGE, Schuldnerberatung) vorzubereiten und zu begleiten
- Kontakte zu anderen Hilfen (Ärzte, Erziehungsberatungsstellen, Kliniken, Therapeuten) vorzubereiten und zu begleiten
- Freizeitangebote für Kinder / Jugendliche zu finden
- Kontakt mit der Schule aufzunehmen und gemeinsam Gespräche zu führen
- Eltern- bzw. Eltern-Kind-Gespräche zu begleiten / zu moderieren, um das Zusammenleben zu entspannen
Ihre Meinungen, Ideen und Ziele sind uns wichtig. Daher finden keine Absprachen und Gespräche ohne Ihr Wissen oder hinter Ihrem Rücken statt. Wir lassen uns für diese Zwecke eine Schweigepflichtsentbindung von Ihnen unterschreiben. Die Mitarbeiter des Katholischen Trägerverbundes unterliegen der Schweigepflicht.
Wie und wo kann eine ambulante Hilfe zur Erziehung beantragt werden?
Hilfen zur Erziehung werden beim örtlichen Jugendamt gewährt. Um eine Hilfe zu erhalten, müssen Eltern / Sorgeberechtigte das zuständige örtliche Jugendamt aufsuchen und der zuständigen Sachbearbeitung die familiäre Situation schildern. Hier eine Liste der Jugendhilfedienste in Dortmund.
Wie verläuft eine ambulante Hilfe und wie lange dauert sie in der Regel?
Eine ambulante Hilfe dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre; manchmal werden Ziele aber auch schneller erreicht, so dass die Hilfe nach einigen Monaten beendet werden kann.
Eine ambulante Hilfe beginnt mit dem Erstgespräch. Daran nehmen Sie als Eltern / Familie sowie das Jugendamt und die zuständige Fachkraft teil. Im Erstgespräch geht es um die Vereinbarung von gemeinsamen Zielen.
Danach beginnen die regelmäßigen Treffen zwischen Ihnen und der Fachkraft. Diese Treffen finden in der Regel bei der Familie statt, je nach Anlass aber auch ''auf dem Amt'', bei Ärzten, in Kindertagesstätten oder in der Schule.
Nach 6 bis 8 Wochen gibt es ein weiteres kurzes Gespräch zusammen mit dem Jugendamt, um zu überprüfen:
- stimmt ''die Chemie'' zwischen der Familie und der Fachkraft
- sind die vereinbarten Ziele weiterhin passend sind oder sollen sie geändert werden
Alle 6 Monate lädt das Jugendamt Sie als Familie sowie die Fachkraft zum sogenannten Hilfeplangespräch ein. Dabei wird geklärt, ob die Hilfe weiterhin erforderlich ist und welche Ziele erreicht werden sollen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Und was kann man tun, wenn sie nicht funktioniert?
Der Wunsch aller Beteiligten (Familie, Jugendamt, Helfer) ist eine dauerhafte und reibungslose Zusammenarbeit. Wie in jedem menschlichen Miteinander kann es auch zwischen der Fachkraft und Familie zu unterschiedlichen Meinungen und Konflikten kommen. Deshalb setzen wir in Gesprächen mit Ihnen auf einen offenen, ehrlichen und transparenten Umgang. Sollten sich Konflikte trotzdem nicht lösen lassen, haben Sie die Möglichkeit:
- Die Koordination des Trägerverbundes Dortmund zu informieren und um Rücksprache zu bitten
- Die zuständige Sachbearbeitung des Jugendamtes oder die Jugendhilfedienst-Leitung zu informieren
- Eine Beschwerde an den KTV Dortmund zu schreiben
- Die Ombudschaft NRW anzurufen, um eine unbeteiligte 3. Person zu befragen.
Welche weiteren Hilfen zur Erziehung gibt es?
Neben den ambulanten Hilfen zur Erziehung gibt es auch teilstationäre (zum Beispiel eine Tagesgruppe) und stationäre Hilfen (etwa eine Heimunterbringung).
Informationen über teilstationäre und stationäre Hilfen bekommen Sie über die Webseiten der 3 Einrichtungen: